Tödliches Unglück beim SummerjamOpfer vom Fühlinger See in Köln war alkoholisiert

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Für viele Besucher des Summerjam gehört der Badespaß dazu – trotz Verbot.

Köln – Nach dem tödlichen Badeunfall am Fühlinger See sind neue Details bekannt geworden: Der 50-Jährige war laut Polizei alkoholisiert. „Erste medizinische Untersuchungen haben ergeben, dass der Mann Alkohol getrunken hatte“, sagte eine Polizeisprecherin. Der Mann aus Frechen war Besucher des Summerjam-Festivals, am Montag war zunächst unklar, ob der Mann Besucher der Veranstaltung war oder ob er nur im See eine Abkühlung suchte – trotz Badeverbot.

Staatsanwaltschaft geht von Badeunfall aus

Der Schwimmer war in Begleitung am See. Die Feuerwehr hatte ein Betreuungsteam alarmiert, die sich bei diesen Fällen und Angehörige oder Bekannte kümmern. Auch Gäste des Festivals mussten von den Betreuern versorgt werden. Ob die Begleitung das tragische Geschehen miterlebt hat, teilten die Behörden nicht mit. Die Kölner Staatsanwaltschaft geht von einem Badeunfall aus. „Bislang haben sich Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden nicht ergeben“, sagte ein Behördensprecher. Eine Obduktion soll die genaue Todesursache klären. Es werde auch untersucht, ob der Mann Drogen zu sich genommen hat und die Alkoholkonzentration werde untersucht.

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„Verbot wird überprüft“

Oberbürgermeister Henriette Reker sagte der Rundschau:

„Ich kann nachvollziehen, dass es für viele verlockend ist, sich bei heißen Temperaturen mit einem Bad abzukühlen. Aufgabe der Stadt ist es jedoch, Schaden von den Bürger*innen abzuwenden. Das bedeutet auch, dass wir überall dort, wo keine Wasserrettung sichergestellt werden kann, vor dem Baden warnen oder es verbieten müssen. Für den Fühlinger See gilt mit der Ausnahme des Blackfoot Beach seit mehr als 35 Jahren ein Badeverbot, da es wegen seiner Größe unmöglich ist, ihn so zu überwachen, dass ein sicheres Baden überall möglich ist. Wir können das Baden im Fühlinger See außerhalb des Freibades derzeit nicht erlauben. Für nächstes Jahr wird geprüft, ob oder unter welchen Bedingungen eine Erweiterung der Bademöglichkeit auch unter Beachtung des Naturschutzes möglich ist.“

5 Empfehlungen für Badende

Immer wieder kommt es in den Sommermonaten zu tödlichen Badeunfällen. Allein im vergangenen Jahr sind an unbewachten Seen und Flüssen mindestens 255 Menschen bundesweit ums Leben gekommen. Dies teilte die Deusche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) mit. Nach Angaben der Lebensretter sind etwa 80 Prozent aller tödlichen Badeunfälle vermeidbar. Leichtsinn, Übermut, schlechte Schwimmfertigkeiten, Selbstüberschätzung und Unkenntnis über mögliche Gefahren sowie Alkohol sind die häufigsten Ursachen. Hier einige Tipps der Experten:

1. Gehen sie möglichst immer an bewachten Badeseen schwimmen und beachten Sie ausgeschriebene Warnhinweise. Die Anwesenheit von Rettungsschwimmer wird meist durch die rot-gelbe Flagge gekennzeichnet.

2. Flüsse sind besonders gefährlich: Strömungen, Brückenpfeiler, Unterwasserhindernisse oder auch Fahrrinnen mit Freizeit- und Berufsschifffahrt bergen unkalkulierbare Risiken.

3. Besonders im Frühsommer sind (insbesondere tiefe) Gewässer wie Baggerseen oft noch kalt. Der Aufenthalt im Wasser kann zu Unterkühlung und Krämpfen führen und lebensgefährlich werden

4. Eltern sollten kleine Kinder am und im Wasser nie aus den Augen lassen und immer in Griffweite bleiben.

5. Rufen Sie in Notfällen sofort die 112 an und alarmieren Sie gegebenenfalls die Rettungsschwimmer vor Ort. (ta)

Gleich mehrere andere Badegäste hatten am Sonntagnachmittag die Feuerwehr alarmiert. Bereits nach wenigen Minuten waren Taucher der DLRG vor Ort und begannen mit Rettern der Feuerwehr die Suche nach dem Mann. Eingesetzt wurde auch eine Unterwasserdrohne. Auch von der Luft aus suchte eine Drohne nach dem Mann. Dennoch dauerte es fast zwei Stunden, bis der Mann in neun Metern Tiefe geortet und geborgen werden konnte. Er verstarb am Abend im Krankenhaus. Rettungskräfte hatten noch versucht, den Mann zu reanimieren.

„Wenn noch der Funke einer Hoffnung besteht, den Menschen retten zu können, beginnen wir natürlich immer mit Reanimationsmaßnahmen“, sagt eine Sprecherin der Berufsfeuerwehr.

Seit 35 Jahren gibt es hier ein Badeverbot

Der Badeunfall ereignete sich zwischen dem Camp auf dem Parkplatz 2 und dem Blackfoot Beach. Dies bestätigte der Sprecher vom Summerjam-Festival Jann-Jakobs Loos. In diesem Bereich gilt, wie größtenteils am Fühlinger See, das Badeverbot. Dieses gilt bereits seit 35 Jahren. Lediglich an einem abgegrenzten Bereich am Blackfoot Beach ist das Schwimmen im See generell erlaubt. Hinweise auf das Badeverbot sind dauerhaft am Ufer des Fühlinger Sees durch die Stadt angebracht. Dort stehen Schilder und an einigen Stellen ist „Schwimmen verboten“ auf den Boden geschrieben.„Außerdem haben wir zusätzliche Schilder aufgestellt“, sagt Loos.

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Von der DLRG seien viele Teams auf dem Gelände im Einsatz gewesen. „Die patrouillieren auch nachts“, erklärt Loos. Weiter sagt er, dass der komplette Ablauf des Festivals noch analysiert wird. Auch der Badeunfall und der zukünftige Umgang mit dem Badeverbot wird dabei Thema sein. Die Stadt Köln betonte am Montag, dass das Badeverbot für diesen Sommer weiter gilt – aber für de Sommer 2023 könnte es Änderungen geben (siehe Statement der OB) . In einer Online-Petition hatten sich zuletzt knapp 6000 Unterzeichner für eine Aufhebung des Verbotes ausgesprochen, das ohnehin in vielen Bereichen seit Jahren ignoriert wird.

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