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Zwei Frauen vor GerichtBewährungsstrafe für Corona-Leugnerin in Köln

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) und Polizeipräsident Uwe Jacob hatten sich entsetzt und schockiert gezeigt. Grund war eine spontane Demonstration von Gegnern der Corona-Maßnahmen am 9. Mai 2020. Hunderte Menschen waren damals durch die Innenstadt gezogen, hatten „Masken runter“ oder „Corona ist eine Lüge“ skandiert.

Am Rande der Kundgebung sollen Versammlungsteilnehmer Passanten angehustet und angespuckt haben. Reker hatte von einer „rechtsextremen und verschwörungstheoretischen Mischpoke in unserer Stadt“, gesprochen, sich später für ihre Wortwahl aber entschuldigt.

Zwei Frauen vor Gericht

Am Mittwoch waren nun zwei Frauen (24 und 48) wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz vor dem Amtsgericht angeklagt. Der Vorwurf lautete auf Leitung einer öffentlichen, nicht angemeldeten Versammlung. Beide Frauen bestritten den Vorwurf. Es habe sich vielmehr um einen „spontanen Spaziergang“ gehandelt. Beide Angeklagte hatten in der Verhandlung angegeben, dass sie zunächst an einer „Meditation fürs Grundgesetz“ mit bis zu 200 Teilnehmern auf dem Roncalli-Platz teilgenommen hatten. „Da war einer der hat gerufen: Kommt, wir spazieren durch die Stadt“, sagte die 48-Jährige. Auf dem Weg hätten sich immer mehr Leute angeschlossen.

„Ich fand das schön zu sehen, dass so viele Leute auf die Straße gehen, gegen das System, unter dem wir leben“, sagte die 48-Jährige. Videoaufnahmen der Polizei zeigten, dass sie an der Spitze des Zugs ging. Auch die 24-Jährige war mehrmals vorneweg zu sehen. Dabei hatte sie ein Plakat mit der Aufschrift: „Kein Impfzwang! Grundgesetz schützen!“ vor den Bauch gebunden.

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Nach fast vierstündiger Verhandlung sprach Steinebach die jüngere Frau frei. Sie habe lediglich an der nichtangemeldeten Versammlung teilgenommen, was nicht strafbar sei. Die 48-Jährige, die seither weitere Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen angemeldet und durchgeführt hat, wurde schuldig gesprochen. 30 Tagessätze zu je 10 Euro setzte das Gericht zur Bewährung aus. „Sie haben diesen Spaziergang angeführt“, stellte Steinebach fest. Die 48-Jährige sei auf zahlreichen Videoaufnahmen der Polizei an der Spitze des Zuges zusehen gewesen und habe auch die „Marschrichtung“ vorgegeben.