InfektionsschutzgesetzWarum die Rufe nach einer Neuregelung lauter werden

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Infektionsschutzgesetz Maske

Im Herbst und Winter könnte eine Maskenpflicht wieder nötig werden. 

In Berlin treffen sich am Donnerstag die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer. Zuerst bleiben sie unter sich, am Nachmittag kommen sie mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zusammen. Auf der Tagesordnung stehen zunächst Beratungen über den andauernden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Folgen für die Energieversorgung Deutschlands. Bund und Länder sprechen auch über die Corona-Pandemie und die Vorbereitung auf eine mögliche neue Infektionswelle im Herbst und Winter.

Von vielen Seiten wird eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes gefordert, um auf steigende Infektionszahlen wieder antworten zu können. Tenor: Eine Reaktion dürfe nicht wieder in letzter Sekunde erfolgen, dieses Mal müsse die Politik sich besser aufstellen. Auch der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, plädiert für eine schnelle Neuregelung. Nur so wären bundeseinheitliche Regeln beispielsweise bei der Maskenpflicht wieder möglich.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP ringt bereits um erneute staatliche Corona-Schutzvorgaben wie Maskenpflichten für den Herbst. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bereitet eine Strategie für einen erwarteten Anstieg der Infektionen in der kälteren Jahreszeit vor. Neben einer Gesetzesänderung soll es um eine neue Impfkampagne, Testregeln und den Einsatz von Medikamenten gehen.

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Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Das derzeit geltende Infektionsschutzgesetz läuft zum 23. September aus. Es gilt in seiner jetzigen Form seit dem 20. März 2022. Vereinbart war im März eine Übergangsfrist bis zum 2. April mit noch weiter bestehenden schärferen Schutzmaßnahmen, von denen die meisten Bundesländer Gebrauch machten. Spätestens dann wurden die allermeisten bundesweit geltenden Maßnahmen abgeschafft. Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ war bereits im November 2021 ausgelaufen.

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Seit April 2022 ist nur noch ein Basis-Schutz für besonders vulnerable Gruppen möglich, ansonsten wurden die Eingriffe auf ein Minimum zurückgefahren. So fiel beispielsweise die Maskenpflicht in Innenräumen und bei Veranstaltungen. 3-G-Regeln wurden ebenfalls abgeschafft. Die Bundesländer erhielten die Möglichkeit, sich zur Hot-Spot-Region zu erklären, allerdings machten nur zwei Länder davon überhaupt temporär Gebrauch. Weiterhin bundesweit geregelt wurde eine Maskenpflicht im Luft- und Personenfernverkehr, sie gilt auch weiterhin.

Als Basis-Schutz gilt eine Maskenpflicht beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr, in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen. Sie wurde von den Bundesländern angeordnet, kann aber auch vor dem Auslaufen des Bundesgesetzes bereits jetzt zurückgefahren werden. In Nordrhein-Westfalen wurde die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr bis zum 23. Juni verlängert, allerdings werden die Regeln bei der Maskenpflicht in Pflegeheimen zum 4, Juni gelockert. Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen dann keine Mund-Nase-Bedeckung mehr tragen.

Evaluation des Infektionsschutzgesetzes

Der Bundestag hatte im März im Infektionsschutzgesetz festgelegt, dass eine externe Evaluation der Vorgaben im Rahmen der 2020 und 2021 mehrere Monate lang geltenden epidemischen Lage von nationaler Tragweite kommen soll. Ein dafür eingesetzter Sachverständigenausschuss soll laut Gesetz bis zum 30. Juni einen Bericht vorlegen. Der Berliner Virologe Christian Drosten war Ende April aus diesem Gremium ausgeschieden.

Der Vorsitzende des Gremiums, der Jurist Stefan Huster, hatte der „Süddeutschen Zeitung“ gesagt, es gebe große Einhelligkeit in der Gruppe, dass bis Ende Juni „keine wissenschaftliche Vollevaluation aller Maßnahmen“ zu leisten sei. Allerdings will die Politik grundsätzlich am Zeitplan festhalten. Die Evaluation umfasst fünf Kapitel: juristische Regelungen, die Datenlage, die Risikokommunikation, das Pandemie-Management und die Wirksamkeit der spezifischen Maßnahmen. Beim letzten Punkt könnte es aber aufgrund der von Experten beschriebenen Probleme zu Verzögerungen kommen. (mit dpa)

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