NiederlageSeehofer darf AfD auf Website nicht „staatszersetzend“ nennen

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Horst Seehofer 090620

Horst Seehofer

Karlsruhe – Die AfD hat im Rechtsstreit um eine harsche Kritik von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) an der Partei einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass Seehofer die AfD durch die Veröffentlichung von kritischen Interviewäußerungen auf der Internetseite seines Ministeriums in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt habe. Der Innenminister hatte die Partei unter anderem als „staatszersetzend“ bezeichnet. (Az. 2 BvE 1/19)

Im September 2018 veröffentlichte das Bundesinnenministerium auf seiner Internetseite ein Interview, in dem Seehofer über die AfD-Fraktion unter anderem sagte: „Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausendmal sagen, sie sind Demokraten.“ Das sei bei einem „Frontalangriff auf den Bundespräsidenten“ im Bundestag mitzuerleben gewesen. „Das ist für unseren Staat hochgefährlich“, sagte Seehofer. „Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.“

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Die AfD machte daraufhin in einem sogenannten Organstreitverfahren vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe geltend, Seehofer habe seine Neutralitätspflicht im politischen Meinungskampf und das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt.

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Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts entschied nun, dass die Interviewäußerungen zwar verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien. Durch die Veröffentlichung auf der Internetseite habe der Bundesinnenminister allerdings auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamts zu Verfügung stünden.

Da er diese Möglichkeit im politischen Meinungskampf eingesetzt habe, liege ein Verstoß gegen das Gebot staatlicher Neutralität vor. Damit werde das Recht der AfD auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. (afp)

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