Anklage gegen Kölner CDU-PolitikerPorzer Bezirksvertreter Bähner droht Haftstrafe

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Die Staatsanwaltschaft Köln prüft das Motiv des Täters von Porz. (Symbolbild)

Köln – Die Kölner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen das frühere Mitglied der Porzer Bezirksvertretung Hans-Josef Bähner (CDU) – und zwar wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Beleidigung. Das bestätigte Sprecher Ulf Willuhn der Rundschau, das Landgericht Köln war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Laut Strafgesetzbuch steht im Falle einer Verurteilung auf gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen drei Monate bis zu fünf Jahre.

Wann der Prozess beginnt, war am Mittwoch unklar. Bähners Anwalt wollte auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben, der Politiker hatte sein Mandat in der Bezirksvertretung nach der Auseinandersetzung niedergelegt.

Wie mehrfach berichtet, hatten die Auseinandersetzung am Porzer Rheinufer Ende Dezember bundesweit für Aufsehen gesorgt, unter anderem bei Twitter. Selbst der Generalsekretär der Bundes-CDU, Paul Ziemiak, äußerte sich dazu. Bähner steht unter Verdacht, in der Nacht vom 29. auf den 30. Dezember einem 20-Jährigen am Porzer Rheinufer unter Alkoholeinfluss in die Schulter geschossen haben.

Vermutlich störte den damals 72-Jährigen der Lärm, den der junge Mann mit seinen drei Freunden (21, 22, 23) am Friedrich-Ebert-Ufer gemacht haben soll. Die alarmierten Polizisten stellten in der Wohnung des Sportschützen fünf scharfe Schusswaffen sicher. Der WDR hatte im Januar mit dem 20-Jährigen gesprochen, er sagte dort: „Der Mann kam mit einer Waffe aus dem Haus und brüllte: Ihr Scheiß-Kanacken, ihr Dreckspack.“ Die Kölner CDU äußerte sich danach mehrere Tage nicht, Bähner engagierte Medienanwalt Ralf Höcker und versuchte vergebens, seinen Namen aus der Öffentlichkeit zu halten.

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Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte gesagt: „Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen aufgenommen und ich hoffe sehr, dass die genauen Umstände der Tat zügig und vollständig aufgeklärt werden. Klar ist, dass eine solche Tat mit den Erwartungen an ein öffentliches Mandat unvereinbar wäre.“ Bähner hatte eine Erklärung in der Bezirksvertretung vorlesen lassen zu seinem Rückzug und sprach von einer „rechtsstaatlichen Hatz“. (ta/mhe)

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