In diesem Jahr dürfen 220.360 Menschen über 16 Jahre im Oberbergischen Kreis ihre Stimme bei der Kommunalwahl abgeben.
14. SeptemberZahlen und Antworten zur Kommunalwahl und einer möglichen Stichwahl in Oberberg

Mehr als 220.000 Oberbergerinnen und Oberberger sind am Sonntag zur Kommunalwahl 2025 aufgerufen.
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Das oberbergische Wahlvolk schrumpft. Waren 2020 in der Region noch 222.719 Menschen zur Kommunalwahl aufgerufen, sind es diesmal 220.360 Menschen über 16 Jahre, die am Sonntag die Möglichkeit haben, Landrats- und Bürgermeisterwahl zu entscheiden, über die Zusammensetzung des nächsten Kreistags zu bestimmen und einen neuen Rat in ihrer Stadt oder Gemeinde zu wählen. Gerade einmal 52 Prozent der Wahlberechtigten nutzten vor fünf Jahren ihr demokratisches Recht – alle in den Kommunen und auf Kreisebene antretenden Parteien und Vereinigungen hoffen, dass die Wahlbeteiligung diesmal höher ausfallen wird.
Wie viele Menschen stehen überhaupt zur Wahl?
Die Kommunalwahl ist stets der Urnengang, der am nächsten dran ist an den Menschen. Fast jeder kennt einen Kollegen oder eine Kollegin, die in diesen Tagen Wahlkampf führt – jemanden aus dem Freundeskreis, der Nachbarschaft oder dem Verein. Genau 1377 Direktkandidaten bewerben sich im oberbergischen Kreisgebiet um einen Sitz im Rat ihrer Heimatgemeinde. 34 Frauen und Männer wollen auf einen Bürgermeisterstuhl, fünf Männer und eine Frau kämpfen um das Amt des Landrats. Zählt man dann noch die 218 Bewerber um die Direktmandate für den Kreistag und sämtliche Reservelisten hinzu, kommt man auf fast 3.200 Namen, die in die Vorschlagslisten geschrieben sind.
Wie werden die Sitze im Stadt- oder Gemeinderat verteilt?
Die Verteilung genau der Hälfte der Sitze machen die Direktkandidaten unter sich aus: Wer im Wahlbezirk die meisten Stimmen holt, zieht in die Bürgervertretung ein und vertritt diesen Bezirk für die kommenden fünf Jahre. Allerdings sollen auch die Stimmen der Unterlegenen berücksichtigt werden. Deshalb wird in einem zweiten Schritt die andere Hälfte der Sitze nach dem Stärkeverhältnis der Parteien in der Kommune vergeben – mit dem Kreuz bei einem Bewerber wählt man also auch automatisch die hinter ihm stehende Partei mit. Richtig kompliziert wird es, wenn eine Partei mehr Direktmandate holt als ihr nach dem Stimmenanteil zustehen – gelöst wird das Problem mit Ausgleichsmandaten, die die Gesamtzahl der Sitze erhöhen.
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Das gleiche Prozedere gilt auch für den Kreistag. Ein Stimmanteil von mindestens zweieinhalb oder fünf Prozent ist für die Verteilung der Sitze nicht erforderlich, beide Hürden haben die Verfassungsgerichte für die Kommunalwahl längst gekippt.
Und wie läuft das bei Landrat und Bürgermeister?
Hier gilt das Mehrheitsprinzip. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat, also 50 Prozent plus x. Hier liegt der Unterschied zu den Direktkandidaten in den Wahlbezirken, die sich zum Beispiel auch mit 40 Prozent gegen einen Konkurrenten mit 30 Prozent durchsetzen würden. Das heißt für die Landrats- und Bürgermeisterwahlen: Je mehr starke Kandidaten ins Rennen gehen, desto wahrscheinlicher wird eine Stichwahl, weil eben kein Bewerber die 50 Prozent im ersten Anlauf knackt. Der Termin für erforderliche Stichwahlen, bei denen dann die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen antreten, ist auf Sonntag, 28. September, festgesetzt (siehe Infokasten).
Wie wird gerechnet, wenn es nur einen Bewerber gibt?
In Waldbröl und Wipperfürth bleiben die Bürgermeisterinnen Larissa Weber und Anne Loth bei der Wahl konkurrenzlos, die Bürger können auf dem Stimmzettel „ja“ oder „nein“ ankreuzen. Überwiegt die Zustimmung, sind beide wiedergewählt. Beide Amtsinhaberinnen werden von breiten politischen Bündnissen unterstützt. Für den deshalb theoretischen Fall, dass die Nein-Stimmen überwiegen sollten, müsste ein komplett neuer Wahlvorgang starten, inklusive Vorschlägen und Zulassung. Auch ganz neue Kandidaten könnten sich nun zur Wahl stellen. Ab Sonntag plötzlich führungslos wären beide Kommunen jedenfalls nicht, die jetzige Amtszeit von Weber und Loth endet erst Ende Oktober.
Wie werden eigentlich die Kreiswahlbezirke festgelegt?
Die diesmal 27 Wahlbezirke sollen in etwa gleich groß sein. Grob gerechnet müsste der optimale Durchschnittskreis also rund 8200 Wahlberechtigte umfassen. In der Praxis macht das Wahlbezirke nötig, die die Gemeindegrenzen überschreiten – deshalb bildet etwa das nördliche Gummersbacher Zentrum zusammen mit dem Marienheider Leppetal einen Bezirk. Und auch dem Westen der Kreisstadt rund um Strombach und Hülsenbusch werden einige Marienheider Ortschaften zugeschlagen.
Die Wipperfürther Kirchdörfer Wipperfeld und Thier stimmen in einem Bezirk mit Hückeswagen ab. Teile von Oberwiehl wiederum gehören zum Wahlbezirk „Nümbrecht I“. Und trotzdem unterscheiden sich die Größen der Bezirke mitunter deutlich: So sind im Bezirk „Wiehl I“ 9305 Menschen wahlberechtigt, in „Bergneustadt I“ sind nur 6946 Wählerinnen und Wähler registriert.
Ab wann ist am Sonntag mit Ergebnissen zu rechnen?
Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr werden die Stimmen in vorgegebener Reihenfolge ausgezählt: Landratswahl, Kreistagswahl, dann die Bürgermeisterwahl und schließlich die Stadt- und Gemeinderatswahlen. Die oberbergische Kreisverwaltung rechnet gegen 20 Uhr mit ersten Resultaten der Landratswahl, eine Stunde später wird das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl erwartet. Das Foyer des Kreishauses in Gummersbach ist ab 17.30 Uhr geöffnet, jedermann kann hier die aus den Kommunen einlaufenden Wahlergebnisse verfolgen. Die Resultate lassen sich am Wahlabend zudem unter der Telefonnummer (0 22 61) 88–7370 erfragen oder im Internet verfolgen.
So funktioniert die Stichwahl
Die Kommunalwahl an diesem Sonntag ist mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nicht der letzte Wahlgang, zu dem Oberberg und Land in diesem Jahr aufrufen werden. Sowohl bei der Wahl des Landrats als auch in einigen der 13 Kommunen im Kreisgebiet könnte es voraussichtlich zu einer Stichwahl kommen, die dann am Sonntag, 28. September, stattfinden wird.
Werden neue Wahlbenachrichtigungen versendet?
Nein, es kommt keine neue Post, wie der Gummersbacher Stadtsprecher Siegfried Frank berichtet. Wer ins Wahllokal kommt, der nimmt seine Wahlbenachrichtigung wieder mit. Wobei diese nicht entscheidend ist, um seine Stimme abgeben zu können, wie Frank weiter ausführt. Um an der Wahl teilnehmen zu können, reiche es völlig aus, einen gültigen Personalausweis vorzulegen. Das geht allerdings nur in dem Wahllokal, in dem die Daten des Bürgers für die Wahl hinterlegt sind.
Und was ist mit der Briefwahl bei dem Stichtermin?
Frank erläutert, dass man bei der Beantragung ankreuzen konnte, ab man auch bei der Stichwahl per Briefwahl abstimmen möchte. „Wer das versäumt hat, oder sich einfach umentschieden hat, kann ab Montag nach der Wahl bei der Stadt Gummersbach online seine Unterlagen für die Stichwahl beantragen“, sagt der Pressesprecher.
Und wenn ich vor dem 28. September wählen will?
Wer seine Unterlagen nicht extra beantragen will, kann auch im Rathaus wählen. In Gummersbach etwa geht das ab Donnerstagmittag im Bürgerservice. Dort bekommt man gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises seine Briefwahlunterlagen ausgehändigt. „Die kann man dann entweder mit nach Hause nehmen, oder man kann diese direkt vor Ort ausfüllen und in eine Wahlurne werfen“, sagt Siegfried Frank. (ar)
Leichte Sprache
Warum Kommunalpolitik überhaupt wichtig ist, wofür ein Bürgermeister so zuständig ist und wie Wählen im Wahllokal funktioniert, erklärt eine elfteilige Video-Reihe in Leichter Sprache für Menschen mit Beeinträchtigungen. Entstanden sind die Kurzfilme aus gemeinsamen Kursen der Volkshochschule Oberberg mit dem Projekt „Wiehl enthindert“.
Motiviert von der positiven Resonanz der Kursteilnehmer wolle man die Erklärungen nun auch einem größeren Publikum zugänglich machen, heißt es von der VHS. Abrufbar sind die Videos zum Beispiel auf der Startseite von „Wiehl enthindert“. (sfl)