SchutzanlagenRhein-Berg erscheint bei Zivilschutz nicht einmal bedingt abwehrbereit

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Notfallkrankenhaus Bensberg unter der Johannes Gutenberg Realschule, Foto von 2015

Schutzanlagen? Das Notfallkrankenhaus Bensberg unter der Johannes-Gutenberg-Realschule war schon 2015 stillgelegt.

Die Kreisverwaltung ist nach dem Zivilschutz gefragt worden. Das Ergebnis ist nicht eben sehr ermutigend.

Bunker? Welche Bunker? „Die Friedensdividende von 1990 ist aufgebraucht. Der Rheinisch-Bergische Kreis hat nichts und macht nichts“, fasst, nach eigenen Worte etwas überspitzt, SPD-Gesundheitspolitiker Jochen Zieriacks die Antwort der Kreisverwaltung auf seine Anfrage zum Zivilschutz im Kreis zusammen.

„Der Kreis macht nichts“: Da widerspricht ihm die zuständige Ordnungsdezernentin Anette Kupferschmidt-Fritz explizit. „Hat nichts“: Da kann sie ihm nicht widersprechen, sondern nur darauf verweisen, dass es anderswo nicht anders sei: „Die Stadt Köln hat ein sehr schönes Museum unter dem Kalker U-Bahnhof, aber keinen funktionsfähigen Bunker“, bringt sie ihre Aussage auf den Punkt.

Rhein-Berg ordnete Bestandsermittlung nach russischem Angriff auf die Ukraine an

Wer hätte sich nach dem Fall der Berliner Mauer 1989 und dem Ende der Ost-West-Konfrontation vorstellen können, dass in Europa noch einmal eine Großmacht ein Nachbarland überfallen würde? Was wird sein, wenn Putin die Ukraine irgendwann nicht mehr reicht?

Ein funktionaler Erhalt nennenswerter Art ließ sich … nicht feststellen.
Ordnungsdezernentin Anette Kupferschmidt-Fritz über Schutzräume im Kreis

Die Spiegel-Geschichte über den Zustand der Bundeswehr vom 10. Oktober 1962, die erst zur Verhaftung Rudolf Augsteins und anderer und später zum Rücktritt von Verteidigungsminister Franz Josef Strauß führte, hieß „Bedingt abwehrbereit“ – immerhin das. Der Zivilschutz im Mai 2024 scheint dagegen kein bisschen abwehrbereit zu sein.

Nach dem russischen Überfall von Februar 2022 hat die Kreisverwaltung bereits im März eine „eigene Bestandsermittlung alter oder bestehender Bunker- und Schutzraumanlagen bei den kreisangehörigen Kommunen durchgeführt“, teilt Kupferschmidt-Fritz am Sitzungstag den Ausschussmitgliedern schriftlich mit. Denn die Gemeinden seien gesetzlich für „öffentliche Schutzräume zum Schutz der Bevölkerung“ zuständig. Ergebnis der Ermittlung: „Ein funktionaler Erhalt nennenswerter Art ließ sich … nicht feststellen.“

Der Zivilschutz als solches ist zunächst Aufgabe des Bundes und befindet sich momentan in einem Reformprozess.
Ordnungsdezernentin Anette Kupferschmidt-Fritz

Übersetzt: Es gibt nichts. Wirklich neu sei das aber andererseits auch nicht, ergänzt die Dezernentin in der Sitzung mündlich. Schon in den früheren Weltkriegen hätten sich Bunkeranlagen wohl auf große Städte und Waffenschmieden konzentriert, nicht aber auf den ländlichen Bereich.

Die Situation, wie sie heute ist, hätten aber vor allem andere staatliche Instanzen zu vertreten. „Der Zivilschutz als solches ist zunächst Aufgabe des Bundes und befindet sich momentan in einem Reformprozess. Hierüber soll die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren geschützt werden“, schreibt die Dezernentin. Im Zivilschutz greife der Bund auf „Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Länder“ zurück, die entsprechend „ausgebildet und ausgestattet“ würden.

Kreis entwickelt Konzepte zur Blackout-Planung

Immerhin lasse sich „feststellen, dass die Sensibilisierung für die neuen Bedrohungslagen und die thematische Auseinandersetzung auch auf den Bundes- und Landesebenen stattfindet, die konzeptionelle Umsetzung dort aber noch nicht abgeschlossen ist“ - das aber immerhin dann doch, wo doch die Kölner Bezirksregierung 2011 Hausschutzräume und 2013 auch Schulschutzräume entwidmet habe.

Welche Aktien hält die Kreisverwaltung nun aktuell beim Zivilschutz? Laut Kupferschmidt-Fritz „unterstützt“ sie die Gemeinden bei deren Aufgaben insbesondere durch Koordination, aber auch durch die Erarbeitung von Konzepten. Seit 2022 sei die Kreisverwaltung auch mehrfach aktiv geworden und habe Konzepte zur Blackout-Planung entwickelt, darunter die kreisweiten Notfallinformationspunkte und die Direkteinsprechvorrichtung für Radio Berg. Aktuell sind für den Zivilschutz bei der Kreisverwaltung anderthalb Stellen im „Amt für Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Brandschutz“ eingesetzt und zwei Personen in der „Stabsstelle Krisenmanagement“. Teilnahme an Schulungen und Arbeitskreisen seien Teil von deren Tätigkeit.

IT-Schutzkonzepte kein Thema für öffentliche Darstellung

Auf eine weitere Frage der SPD-Fraktion reagierte die Dezernentin im Ausschuss äußerst schmallippig. Die SPD hatte wissen wollen, welche Vorkehrungen der Kreis für den Schutz der eigenen kritischen IT-Struktur in Bezug auf Hackerangriffe treffe - und ob man die Antwort darauf nicht auch zumindest teilweise öffentlich statt nur hinter verschlossenen Türen geben könne. Kupferschmidt-Fritz, die zugleich auch die Geheimschutzbeauftragte der Kreisverwaltung ist: „Auf gar keinen Fall. Dazu gibt es eine glasklare Aussage des Verfassungsschutzes.“

Um Hacker nicht in sein Haus einzuladen, wird der Rheinisch-Bergische Kreis also auch in Zukunft nicht offenlegen, wie er sich vor ihnen zu schützen versucht.

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