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Prozess in KölnOdenthalerin soll Ehemann mit Messerstich getötet haben

Lesezeit 2 Minuten

Heimtückischen Mord wirft die Anklage der 61-jährigen Frau aus Odenthal vor (hier mit ihren Strafverteidigern).

Köln/Odenthal – Augenscheinlich gut gelaunt betritt die 61 Jahre alte, wegen Mordes an ihrem Ehemann angeklagte Frau in Begleitung einer Wachtmeisterin Saal 23 im Kölner Justizzentrum. Sie umarmt einen ihrer Verteidiger herzlich, schüttelt die Hand des anderen und winkt lächelnd Verwandten im Zuschauerbereich zu.

Doch der Eindruck der Leichtigkeit täuscht. Nachdem Fotografen und Kameraleute den Saal verlassen haben und kurz Ruhe in den Saal einkehrt, bebt plötzlich ihr Kinn. Tränen, die sich Bahn brechen wollen, unterdrückt sie. Das bemerkt auch die Vorsitzende Ulrike Grave-Herkenrath, nachdem sie mit der 4. Großen Strafkammer auf der Richterbank Platz genommen hat. „Soweit im Rahmen der Möglichkeiten alles in Ordnung?“, fragt die erfahrene Richterin. „Ja“, antwortet die Angeklagte leise.

Odenthaler Mordprozess: Keine Erkenntnisse zum Motiv

Dann hat der Staatsanwalt das Wort: Laut Anklage soll die Frau am 17. Juni 2019 um kurz vor 6 Uhr im gemeinsam mit ihrem Mann bewohnten Einfamilienhaus in Odenthal-Glöbusch ihren Mann getötet haben. Während der Getötete alkoholisiert und unter dem Eindruck von Medikamenten auf dem Sofa geschlafen habe, soll die Frau ihm ein Messer rund 18 Zentimeter tief in die in die Brust gestochen haben.

Ein Motiv nennt die Anklage nicht. Als die Frau ihren Mann auf dem Sofa habe liegen sehen, habe sie „aus unbekanntem Grund“ beschlossen, ihren Mann zu töten. Nach der Tat, so die Anklage weiter, habe die Frau mit Verzögerung die Rettung gerufen. Als die Sanitäter vor Ort eintrafen, lebte der Mann noch, soll dann aber auf dem Weg ins Krankenhaus an innerer Verblutung gestorben sein.

Die Angeklagte bestreitet, wie schon bei ihrer Vernehmung durch die Polizei, die Tat. Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode erklärt, dass sich seine Mandantin zu den Tatvorwürfen und zu ihrer Person am zweiten Prozesstag einlassen wolle: „Wir möchten heute nur so viel sagen: Sie hat die Tat schlicht nicht begangen.“ Anschließend wurde das Verfahren auf Mittwochvormittag vertagt.