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Arbeitsplätze in Gefahr?DGB fordert für Beschäftigte besseren Schutz vor KI

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dpatopbilder - 23.06.2021, Niedersachsen, Hannover: Eine KI-Wissenschaftlerin des Landeskriminalamt Niedersachsen arbeitet an Computerbildschirmen und programmiert Lösungen mit Künstlicher Intelligenz zum Auffinden von zum Beispiel kinderpornografischen Inhalten im Internet.

KI betrifft einen immer größer werdenden Teil der Arbeit – wie hier beim LKA 

Die EU hat klare Regeln für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz geschaffen - doch Deutschland hinkt bei der Umsetzung hinterher. Nun erhöht der Deutsche Gewerkschaftsbund den Druck.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert die schwarz-rote Koalition auf, den Schutz von Arbeitnehmern vor unerwünschten Effekten durch Künstliche Intelligenz (KI) voranzutreiben. „Die Bundesregierung sollte eine nationale KI-Verordnung auf den Weg bringen, die den europäischen Regulierungsrahmen aufgreift. Das heißt auch: Wir brauchen mehr Mitbestimmung bei der Planung, bei der Einführung und natürlich dann bei der Umsetzung von KI am Arbeitsplatz“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell im Gespräch mit unserer Redaktion.

Der Einsatz von KI dürfe „keinem Überwachungssystem Vorschub leisten, an dessen Ende die Aussortierung von Menschen steht“, so Körzell: „Deshalb begrüßen wir die KI-Regelungsverordnung der EU.“ Besonders kritische Systeme gehörten verboten. Die Verordnung der EU ist das erste umfassende Gesetz, das KI-Praktiken reguliert. Sie legt unter anderem fest, welche Systeme verboten sind, weil sie „unannehmbare Risiken für die Sicherheit, die Gesundheit und die Grundrechte der Menschen“ darstellen.

Noch ist die EU-Verordnung in Deutschland nicht komplett umgesetzt. So verstrich Anfang August eine Frist, bis zu der Berlin eine nationale Aufsichtsbehörde hätte benennen sollen, die die Durchsetzung des europäischen Rechtsrahmens sicherstellt. Ein Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung steht aber aus.

Ein solches Gesetz müsste auch die Festlegung von Sanktionen und Geldbußen bei Zuwiderhandlung regeln. So sind etwa das sogenannte Social Scoring, kognitive Verhaltensmanipulation und der Einsatz von KI zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz seit Februar dieses Jahres in der EU verboten. Auch Verbraucher- und Datenschutzorganisationen fordern von der Bundesregierung eine zügigere und konsequentere Umsetzung.

„Wir müssen KI zu unserem Nutzen zu nutzen wissen“, sagte DGB-Vorstand Körzell. Eine nationale KI-Verordnung, die die Mitbestimmung stärkt, könne helfen, Fachkräftemangel an der einen oder anderen Stelle auszugleichen. Am Ende werde man aber „auch darüber reden müssen, wie man die Gewinne, die durch die Nutzung von KI entstehen, entsprechend abschöpft“.