Gegen BetrügerHausverwaltungen unter der Lupe – Checkliste für Wohnungseigentümer

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Wohnungen

Wer in großen Wohnanlagen eine Immobilie besitzt, überlässt die Verwaltung meistens einem Fremdunternehmen.

Bonn – Strafermittlungen gegen Hausverwalter wegen Betrugsverdachts zeigen, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung der Unternehmen ist, die für Wohnungseigentümer das Objekt betreuen. Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass die Besitzer das in eigener Regie machen. Sobald aber die Wohnanlage größer wird, ist es besser, einen gewerblichen Verwalter zu beauftragen. Auf diese Punkte kommt es bei der Auswahl an:

Das Anforderungsprofil

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss klären, welche Aufgaben der Verwalter erledigen soll. Bei einem sanierungsbedürftigen Objekt sollte die Verwaltung schon Erfahrungen mit Renovierungen gesammelt haben. Übernimmt ein Verwalter von einem Betrieb, der keine ordentlichen Abrechnungen erstellt hat oder sogar unter Untreueverdacht steht, sollte sich der Hausverwalter gut mit Aufräumarbeiten auskennen.

Die Suche

Im Internet werden Interessenten bei den Verbänden fündig, so beim Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und dessen Landesverbänden sowie bei den Eigentümervereinen Haus+Grund sowie Wohnen im Eigentum (WiE): www.immobilienverwalter-bayern.de/verwalterpraxis/verwaltercheckliste/verwaltercheckliste.html oder www.wohnen-im-eigentum.de/system/files/Verwaltersuche-Wegweiser-kurz161115.pdf.

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WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich rät, sich mit anderen Eigentümern auszutauschen, welche Erfahrungen sie mit einem Verwalter gemacht haben. WiE-Mitglieder können dafür das "Auskunftsportal Verwaltersuche" nutzen.

Auswahlkriterien

Eigentümer sollten Angebote von verschiedenen Verwaltern einholen und die Unternehmen, die in Frage kommen, persönlich besuchen und dabei Einblick in wichtige Unterlagen wie Jahresabrechnungen nehmen. Auch sollte nicht allein auf den Pauschalpreis pro Wohnung und Monat geblickt werden, sondern auf den Preis sämtlicher Leistungen. Entscheidend sei am Ende die Professionalität der Arbeitsweise, so der WiE. Vorsicht ist angebracht, wenn die Hausverwaltung mit ihrem eigenen Vertrag kommt. Die Eigentümervereine bieten einen Vertragscheck an. Zudem kann man sich einen Entwurf von der WiE-Website herunterladen. "Unser Vertragsentwurf hebt auf die Interessen der WEG ab", betont Heinrich.

Versicherungen

Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und eine Betriebshaftpflichtversicherung sind für jeden professionellen Verwalter ein Muss, so Haus+Grund.

Eigentümerkonto

Alle Konten, auf denen Geld der Eigentümer bewegt wird, müssen als Inhaber die Eigentümer haben. Das gilt auch für das Rücklagenkonto. Außerdem muss der Verwalter das Geld mündelsicher anlegen, es muss vor Verlust geschützt sein.

Kontrolle der Verwaltung

Jede WEG braucht einen guten Beirat, der die Hausverwaltung regelmäßig kontrolliert. Heinrich sagt: "Wir gehen davon aus, dass Wohnungseigentümer Laien sind." Daher können sie sich beim WiE schulen lassen, um etwa Unregelmäßigkeiten bei Jahresabrechnungen aufdecken zu können.

Sachkundenachweis

Hausverwalter benötigen weder Ausbildung noch Zulassung. Die Bundesregierung plant aber, dass gewerbliche Immobilienverwalter künftig ihre Sachkunde nachweisen und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vorlegen müssen , bevor sie eine Gewerbeerlaubnis erhalten. So steht es schon im Koalitionsvertrag von Union und SPD.

Obwohl dem Bundestag ein Gesetzentwurf vorliegt, ist er noch nicht verabschiedet worden. Der Verein "Wohnen im Eigentum" kritisiert, dass der Sachkundenachweis nur für Betriebe gelten soll, die weniger als sechs Jahren tätig sind. (ut)

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