Rettungsmedaille von WüstFrau in Kölner Opernpassage mit Schere angegriffen – Helferin ausgezeichnet

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Ministerpräsident Hendrik Wüst zeichnete die Kölnerin Simone ter Haar mit der Rettungsmedaille des Landes aus.

Ministerpräsident Hendrik Wüst zeichnete die Kölnerin Simone ter Haar mit der Rettungsmedaille des Landes aus.

Simone ter Haar, die eine Seniorin vor einem Angriff in Köln schützte, hat von Ministerpräsident Hendrik Wüst die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten. 

Selten war eine Auszeichnung verdienter: Simone ter Haar aus Köln rettete am 22. April in der Innenstadt einer Seniorin (77) das Leben. Die Frau wurde mit einer Schere angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Nun wurde die Kölnerin von Ministerpräsident Hendrik Wüst mit der Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet.

Was war geschehen? Am Mittag des besagten Tages stand Simone ter Haar im Geschäft „Dille und Kamille“ in der   Opernpassage in der Innenstadt. Sie beobachtet, wie eine ältere Frau, die sich Verkaufsstände anschaut, unvermittelt von einem Mann angegriffen und zu Boden geschlagen wird. Simone ter Haar eilt sofort zur Hilfe. Doch der Angreifer hatte der am Boden liegenden Frau bereits mit der Klinge einer Schere in den Hals gestochen. Dann setzt er zu einem weiteren Stich an. Simone ter Haar handelt instinktiv. Sie stößt den Angreifer mit beiden Armen von der Seniorin weg. Der Mann taumelt nach hinten. Simone ter Haar rennt zurück in das Geschäft und verständigt Rettungsdienst und Polizei. Der Angreifer ist nach ihrem Eingreifen geflohen . Das Opfer wird vor Ort von Ersthelfern versorgt, in eine Klinik gebracht und operiert.

Täter wird in Psychiatrie untergebracht

Die Frau hat eine Stichverletzung am Hals, nur knapp neben einer wichtigen Arterie. Der Täter kann identifiziert und in seiner Wohnung festgenommen werden. Ein Gericht ordnet später die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Durch ihr sofortiges und beherztes Eingreifen hat Simone ter Haar der Seniorin vermutlich das Leben gerettet, hieß es bei der Auszeichnung im Düsseldorfer Ständehaus. Hätte sie den Täter nicht weggestoßen, hätte dieser erneut zustechen und sein Opfer tödlich verletzen können. Auch Simone ter Haar hätte angegriffen und verletzt werden können. Nach einer mehrtägigen Gerichtsverhandlung wurde der Angreifer eingewiesen. Die Tat zeige, so die Vorsitzende, „wozu Sie leider in der Lage sind“. An einer Unterbringung führe auch deshalb kein Weg vorbei, weil der Beschuldigte keinerlei Krankheitseinsicht oder Therapiebereitschaft zeige. Was der 26-Jährige von alldem hielt, machte er mit Zwischenrufen deutlich: „Lächerlich“, kommentierte der Mann lautstark auf Englisch die Ausführungen der Vorsitzenden, und er bezichtigte das Gericht, „ein Haufen Lügner“ zu sein.

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Opernpassage Polizeieinsatz

In der Opernpassage war eine 77 Jahre alte Frau attackiert worden.

Laut den Feststellungen des Gerichts war der Mann durch die Opernpassage gegangen und sei dabei auf sein späteres Opfer getroffen. Zunächst hatte der Mann die ihm völlig unbekannte Frau passiert, sie dabei aber wohl „in seine psychische Wahnwelt eingebaut“, in der sich der Katholik vor allem von Protestanten verfolgt und bedroht fühlte, wie die Vorsitzende Richter ausführte. Womöglich habe der Beschuldigte die Frau für eine Protestantin gehalten. Plötzlich habe sich der Mann der 77-Jährigen, die gerade an Schaufenstern vorbei bummelte, von hinten genähert und sie hinterrücks niedergeschlagen. Anschließend habe er sich über sie gebeugt, aus seiner Jackentasche eine Schere gezückt und damit auf den Hals der Frau eingestochen. Die Schere, an der sich DNA des Opfers befand, war später von der Polizei in der Wohnung des 26-Jährigen sichergestellt worden.

Dass die Frau die Tat überlebte, grenzte laut dem rechtsmedizinischen Gutachten an ein Wunder. Fünf Zentimeter tief war die Schere in den Hals eingedrungen, hatte die Halsschlagader aber um fünf Millimeter verfehlt. „Meine Mandantin hat so viele Schutzengel gehabt, die kann man gar nicht alle aufzählen“, hatte Nebenklageanwältin Dr. Monika Müller-Laschet in ihrem Schlussvortrag betont. Rechtlich ordnete das Gericht die Tat als versuchten Totschlag ein. Die Staatsanwältin war von versuchtem Mord ausgegangen, da die Tat „heimtückisch“ gewesen sei.

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