Nächste Runde im Schausteller-Streit um die Deutzer Kirmes: Der Leverkusener Wilfried Hoffmann ist mit seiner Beschwerde gegen die Vergabe gescheitert.
Beschwerde zurückgewiesenVergabe der Deutzer Kirmes an die GKS war rechtens

Kirmesbesucher vergnügen sich auf der Osterkirmes in Köln-Deutz.
Copyright: Meike Böschemeyer
Die Vergabe der Deutzer Kirmes an die Gemeinschaft Kölner Schausteller e. G. (GKS) war rechtmäßig. Zu dieser Einschätzung ist die Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln gekommen. Im Februar hatte die Stadt Köln die Dienstleistungskonzession für die Ausrichtung der Frühlings- und Herbstvolksfeste in den Jahren 2025 bis 2029 an die GKS vergeben wollen. Dagegen hatte der unterlegene Bewerber, der Leverkusener Schausteller Wilfried Hoffmann, Beschwerde bei der Vergabekammer eingelegt. Konkret handelte es sich um ein Nachprüfungsverfahren gemäß Paragraph 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Am Montag teilte die Bezirksregierung Köln mit, die Vergabekammer habe „am vergangenen Freitag im Vergabenachprüfungsverfahren über die Konzessionsvergabe der Köln-Deutzer Kirmes für den Zeitraum 2025-2029 zugunsten der Stadt Köln entschieden“. Die Kammer habe das Vergabeverfahren der Stadt nicht beanstandet.
Beschwerde beim OLG Düsseldorf möglich
„Der Antragsteller hatte die Zuverlässigkeit seines Mitbewerbers wegen eines Vorfalls auf der Mülheimer Kirmes im Jahre 2024 in Zweifel gezogen und fühlte sich darüber hinaus durch die Bewertung seines Angebotes im Verfahren benachteiligt“, erklärte die Bezirksregierung. „Die Kammer hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen und die erhobenen Rügen zurückgewiesen.“
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Der Antragsteller habe nun die Möglichkeit, gegen den Beschluss der Vergabekammer binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) einzulegen. „Wenn innerhalb dieses Zeitraumes keine Beschwerde eingelegt wird, wird der Beschluss rechtskräftig und die Stadt Köln kann den Zuschlag für die Kirmes erteilen.“
Wilfried Hoffmann lässt Beschluss von Anwälten prüfen
Ob Wilfried Hoffmann beim OLG Beschwerde einlegen will, ist unklar. Sein Sprecher Hugo Winkels erklärte auf Anfrage: „Wir haben die Entscheidung der Vergabekammer am Freitag erhalten und lassen sie zurzeit juristisch prüfen.“ Über weitere Schritte und eine mögliche Beschwerde habe man bislang noch nicht entschieden. Dies werde noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Die Entscheidung der Vergabekammer ist ein Etappensieg für die GKS. Sie hatte die Deutzer Kirmes seit Jahrzehnten ausgerichtet, musste aber im vergangenen Jahr nach einem erbittert geführten Streit ihrem Konkurrenten Wilfried Hoffmann das Feld überlassen. Er hatte die Konzession für das Oster- und Herbstvolksfest 2024 nach einer geplatzten Vergabe und einer Neuausschreibung am Ende per Losentscheid erhalten. Danach stritt man sich vor Gericht über die Nutzung von Elektroinstallationen auf dem Festplatz an der Deutzer Werft.
Weil Hoffmann die Entscheidung der Stadt Köln über die Vergabe der Konzession 2025 bis 2029 im März angefochten hatte, fiel die Deutzer Frühlingskirmes in diesem Jahr aus. Grund: Die Vergabekammer schaffte es angesichts der kurzen Frist nicht, rechtzeitig vor der Kirmes, die am 19. April beginnen sollte, eine Entscheidung zu fällen. Ein Teil der GKS-Mitglieder wich nach Rodenkirchen aus.
Angriff auf dem Wiener Platz im Jahr 2024 kommt vor Gericht
Bei dem von der Bezirksregierung erwähnten „Vorfall auf der Mülheimer Kirmes im Jahre 2024“ handelt es sich nach Rundschau-Informationen um einen Übergriff auf Wilfried Hoffmann und seinen Sohn, der sich am 23. Februar 2024 gegen 17.30 Uhr auf dem Wiener Platz abgespielt haben soll. Dort sollen vier Personen aus dem Umfeld der GKS Hoffmann und seinen Sohn zur Rede gestellt, verbal bedroht und physisch angegriffen haben. Ziel soll gewesen sein, ihn dazu zu bewegen, seine Bewerbung für die Deutzer Kirmes zurückzuziehen.
Nach einer Anzeige Hoffmanns nahm die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen auf und verfasste eine Anklage gegen vier Beschuldigte – drei Männer und eine Frau. Darunter soll ein Mitglied des GKS-Vorstands sein. Eine Sprecherin des Amtsgerichts Köln bestätigte, dass eine Anklageschrift vorliegt. Den Beschuldigten werde Beleidigung, Bedrohung, versuchte Nötigung, versuchte Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Anklage sei noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen, dies stehe aber kurz bevor.
Die GKS-Aufsichtsratsvorsitzende Tanja Hoffmann sagte, zu der Auseinandersetzung gebe es widersprüchliche Angaben. Sie könne „keinen beruflichen Kontext zur GKS“ erkennen. Es gelte die Unschuldsvermutung. „Im Übrigen ist der Vergabekammer die Anklageschrift vor ihrer Entscheidung bekannt gewesen.“
Sollte Wilfried Hoffmann im Juli fristgerecht Beschwerde beim OLG einlegen, könnte womöglich auch die Herbstkirmes dieses Jahr ins Wasser fallen. Sie findet üblicherweise im Oktober statt. Eine Sprecherin des OLG Düsseldorf sagte auf Anfrage, der Senat sei zwar bemüht, mit Blick auf bevorstehende Fristen zügig zu entscheiden. Wie lange dies dauere, hänge aber unter anderem vom Umfang der Schriftsätze ab, die es zu bearbeiten gelte. Eine Prognose zur Dauer des Verfahrens könne man nicht abgeben.