Zwei ehemalige Nachwuchsspieler vom 1. FC Köln sind angeklagt. Eine Mutter und ihre Tochter waren bei dem Unfall verbrannt. Warum der Fall jetzt ans Landgericht abgegeben wurde.
Tödlicher Unfall A555Amtsgericht Brühl gibt Verfahren an das Landgericht Köln ab

Zwei Personen starben bei dem Unfall auf der A555 bei Wesseling.
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Das Strafverfahren gegen zwei Beschuldigte wegen des tödlichen Verkehrsunfalls am 1. Dezember 2023 auf der Autobahn 555 in Höhe von Wesseling wird nicht, wie vorgesehen, vor dem Amtsgericht Brühl verhandelt. Wie die Direktorin des Amtsberichts Brühl jetzt mitteilt, hat der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts das Verfahren wegen des besonderen Umfangs an die Jugendkammer des Landgerichts Köln abgegeben.
Zur Begründung der Abgabe an die Jugendkammer verwies das Gericht auf den erheblichen Aktenumfang und die große Anzahl der in der Anklageschrift aufgeführten und gegebenenfalls zu vernehmenden Zeugen. Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Vorlage befürwortet. Das Verfahren liegt nunmehr der Jugendkammer des Landgerichts Köln zur Prüfung der Übernahme vor (Az. 326 KLs 11/25).
Monatelange Ermittlungen
Nach monatelangen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Köln Anklage gegen zwei frühere Nachwuchsspieler des 1. FC Köln erhoben. Sie sollen für einen tödlichen Unfall auf der Autobahn A 555 verantwortlich sein.
An dem Freitagabend war die Mutter und ihre Tochter unterwegs von einem Konzert, als sie in den Unfall auf der A555 bei Wesseling verwickelt wurden. Vermutungen, dass die beiden jungen Männer sich ein Autorennen geliefert haben könnten, kamen schnell auf. Fakt ist, der Wagen der beiden Frauen fing bei dem Unfall Feuer, Mutter und Tochter starben noch an der Unfallstelle.
Den Feuerwehrleuten bot sich ein schreckliches Bild. Gutachter waren lange Zeit damit beschäftigt, den genauen Hergang des Unfalls zu rekonstruieren. Schließlich wurde ermittelt, dass der Wagen explodierte, als einer der beiden Beschuldigten mit überhöhter Geschwindigkeit mit großer Wucht darauf pralle. Der VW Polo sei anschließend auf der linken Fahrspur zum Stehen gekommen.
Im Dezember 2023 waren die beiden Beschuldigten 20 Jahre alt. Sie wurden wegen eines verbotenen Kraftfahrzeug-Rennens im Straßenverkehr mit Todesfolge angeklagt. Zusammen mit der Tat sollen sie sich auch einer Gefährdung des Straßenverkehrs infolge grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Falschüberholen schuldig gemacht haben.