Köln – Die neuen Vorgaben des NRW-Verfassungsgerichtshofs zur Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 bescheren der Stadt Köln einen Haufen Arbeit, die unter großem Zeitdruck erledigt werden muss. Wie Stadtdirektor und Wahlleiter Stephan Keller am Freitag der Rundschau sagte, muss die Stadt die meisten ihrer 45 Wahlbezirke neu zuschneiden.
Dafür bleibt wenig Zeit: Bis zum 29. Februar müssen alle Änderungen im Detail ausgearbeitet, vom Wahlausschuss beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht sein, um eine rechtssichere Durchführung der Kommunalwahl am 13. September zu garantieren.
Neuordnung soll vor Weibarfastnacht beschlossen werden
Laut Keller will die Stadt bis 31. Januar „ausgewogene und rechtssichere Vorschläge für den Neuzuschnitt“ erarbeiten und nach einer einwöchigen Korrekturphase am 7. Februar der Politik vorlegen. Bereits am 19. Februar – einen Tag vor Weiberfastnacht – soll der Wahlausschuss die Neuordnung beschließen, damit sie rechtzeitig vor Fristablauf veröffentlicht werden kann. Somit bleiben den Parteien nur zwölf Tage, um zu bewerten, ob sie am Verwaltungsvorschlag etwas ändern wollen, ob das rechtlich möglich ist und ob es dafür politische Mehrheiten gibt.
Wie berichtet, hatten die Verfassungsrichter in ihrer Entscheidung zur Stichwahl auch die bisherige Grenze gekippt, wonach die Einwohnerzahl der Kommunalwahlbezirke vom Durchschnitt aller Wahlbezirke um maximal 25 Prozent nach oben oder unten abweichen durfte. Nun gilt eine Grenze von 15 Prozent, wie sie auch im Bundeswahlgesetz verankert ist.
Laut Stadt entsprechen 15 der 45 Kölner Wahlbezirke definitiv nicht den neuen Vorgaben, sie haben entweder zu wenige oder zu viele Einwohner. Weitere sieben Wahlbezirke haben eine kritische Größe mit Abweichungen zwischen 12,5 und 14,99 Prozent (siehe Grafik). „Daraus ergibt sich, dass wir den größten Teil der Wahlbezirke neu zuschneiden müssen, weil Änderungen an einem Wahlbezirk stets Auswirkungen auf benachbarte Wahlbezirke haben“, so Keller. „Eine Minimallösung wird nicht möglich sein. Wir kommen um eine große Neuordnung nicht herum – auch wenn wir nur gut fünf Wochen Zeit dafür haben.“
Chorweiler könnte Ratsmandat verlieren
Zur Frage, ob der Stadtbezirk Chorweiler aufgrund geringerer Einwohnerzahlen tatsächlich einen seiner vier Wahlbezirke und damit ein Ratsmandat verlieren werde, sagte Keller, dies zeichne sich ab.
Einen zusätzlichen Wahlbezirk wegen hoher Einwohnerzahlen werde voraussichtlich „eher der Stadtbezirk Rodenkirchen als Lindenthal“ erhalten. Auch die Innenstadt könne einen ihrer bislang sechs Wahlbezirke verlieren. Alternativ könnte die Stadt dem Stadtbezirk Chorweiler Wähler aus dem benachbarten Bezirk Nippes zuschlagen.
Keller: „Es ist rechnerisch und juristisch möglich, Wahlbezirke über Stadtbezirksgrenzen hinweg zu verschieben.“ Man wolle das aber vermeiden, schon aus praktischen Gründen. Das fange bei den Stimmzetteln an. Die Wahlen für OB-Amt, Rat und Bezirksvertretungen finden parallel statt, es drohe eine höhere Fehleranfälligkeit bei der Durchführung. Für die Wahl zu den Bezirksvertretungen, die eine reine Listenwahl sei, ändere sich durch den Neuzuschnitt nichts.