Ein Berliner Gericht erklärte die Zurückweisung von drei Somaliern für rechtswidrig. Der GdP-Chef sieht Polizisten rechtlich unter Druck.
Nach Urteil zu Grenz-ZurückweisungenGdP-Chef fordert rechtliche Absicherung für Polizisten

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) befürchtet trotz des Gerichtsentscheids nicht, dass Bundespolizisten nun für ihr Handeln haftbar gemacht werden können. GdP-Chef Roßkopf sieht das anders.
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Der Vorsitzende der Bundespolizei in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, befürchtet juristische Probleme für Polizisten, die an Grenzkontrollen beteiligt sind. Er bezog sich auf den Gerichtsentscheid des Verwaltungsgerichtes Berlin, wonach die Zurückweisung von drei Klägern aus Somalia rechtswidrig war.
„Natürlich ist es eine Einzelfallentscheidung zunächst, aber es bleibt festzuhalten, dass es Fälle sind, die wir tagtäglich haben und somit kommt jetzt eine gewisse Verunsicherung im Kollegenkreis auf“, sagte Roßkopf im WDR-„Morgenecho“. Polizisten seien letztlich selbst für ihr Handeln verantwortlich und müssten dafür geradestehen.
GdP-Chef Roßkopf widerspricht Dobrindt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte es in der ARD-Talkshow „Maischberger“ als „vollkommen abwegig“ bezeichnet, dass Polizisten für ihr Handeln juristisch belangt werden könnten. Roßkopf sagte dazu im WDR, da müsse er „ein Stück weit tatsächlich widersprechen“.
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Dobrindt habe zwar recht, wenn er sage, dass die Polizisten eine klare Weisung hätten. Aber: „Wenn klar wäre und klar ist, dass diese Weisung letztendlich rechtswidrig ist, dann müssen Polizeibeamte sogenannte Remonstrationspflichten (...) wahrnehmen.“ Sie müssten es ausdrücklich kritisieren, um aus der Verantwortung herauszukommen.
Die Konsequenz daraus sei: „Wir brauchen eine schriftliche Klarstellung, dass die Kollegen in dieser unsicheren Situation klar auf Weisung handeln und auch nicht persönlich für ihre Handlungen im Nachgang eines Gerichtsverfahrens in dieser Sache belangt werden können.“ (dpa)

