EntschädigungEhemalige Heimkinder fordern längere Meldefristen für Missbrauch

Hinter dem Guckloch einer Tür zu einer Arrestzelle steht am 17.10.2013 im Heimkinder-Erinnerungsort im Halfeshof in Solingen ein Mann.
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Düsseldorf – Ehemalige Heimkinder und Menschen, die als Kinder Leid in Behinderten- oder Psychiatrieeinrichtungen erfahren haben, fordern längere Meldefristen für Entschädigungen. Die bis 31. Dezember 2020 vorgesehene Frist müsse verlängert werden, forderten Betroffene am Mittwoch bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Landesregierung und den Kirchen im Landtag.
„Viele Menschen wissen noch gar nicht, dass sie Anträge stellen können“, sagte Thomas Frauendienst (67), der als Kleinkind in einer Behinderteneinrichtung fast verhungert wäre. Es dürfe „keine Haltelinie “ für die von Bund, Ländern und Kirchen gegründete Stiftung Anerkennung und Hilfe geben.
Rainer Woelki und Sozialminister Laumann bitten um Verzeihung
Im Landtag baten NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU), Rainer Maria Kardinal Woelki und der Vorstand der Diakonie Rheinland-Westfalen Lippe, Thomas Oelkers, in einer Gedenkstunde die Betroffenen für ihr jahrelang erlittenes Leid um Entschuldigung.
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„Sie mussten unvorstellbare Gewalt erleiden, und wir haben Sie allein gelassen“, sagte Laumann. Der Minister befürwortete eine Verlängerung der Entschädigungsfristen. Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) habe sich dafür ausgesprochen. Aber auch die Kirchen und die anderen Bundesländer müssten sich positionieren.
Bisher wandten sich in NRW ca 3550 Betroffene an Anlaufstellen
Die 2017 gegründete Stiftung Anerkennung und Hilfe richtet sich an Menschen, die zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik und zwischen 1949 und 1990 in der DDR Leid erlitten haben. Die Stiftung ist mit 288 Millionen Euro ausgestattet. Bundesweit sind nach Schätzungen knapp 100 000 Menschen betroffen.
In Nordrhein-Westfalen haben sich nach Angaben der Landschaftsverbände bisher rund 3550 Betroffene an die Anlaufstellen gewandt. In 2136 Fällen habe es Entschädigungszahlungen gegeben. Gezahlt wird eine einmalige Pauschale von 9000 Euro. (dpa)