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StichwahlAn diesem Sonntag wird in Rhein-Berg überall noch einmal gewählt

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Wahlplakate zur Stichwahl der Kommunalwahl 2025 stehen an der Overather Straße in Bergisch Gladbach-Bensberg.

Am Sonntag geht's in die Stichwahl: In Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath – und auch auf Kreisebene ums Landratsamt.

Auch wo die Bürgermeisterposten schon besetzt sind, gibt's eine Stichwahl der Landratskandidaten – Wichtige Infos rund um den Wahltag.

Spannend wird es an diesem Sonntag nicht allein in Bergisch Gladbach, Rösrath,   Overath und Leichlingen. Auch wenn die Bürgermeisterposten in Kürten und Odenthal ebenso wie in Burscheid und Wermelskirchen bereits im ersten Wahlgang vor zwei Wochen besetzt worden sind, sind an diesem Sonntag, 28. September, in allen Städten und Gemeinden des Kreisgebietes noch einmal alle 228.615 Wahlberechtigten zur Wahl aufgerufen. Denn auch bei der Wahl eines neuen Landrats stehen zwei Kandidaten in der Stichwahl. Wichtige Fragen und Antworten rund um den neuerlichen Wahlsonntag an diesem Wochenende:

Warum findet an diesem Sonntag noch ein Wahlgang statt?

Wenn im ersten Wahlgang am 14. September in einer Stadt oder Gemeinde noch keine Bürgermeisterkandidatin oder kein Bürgermeisterkandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen geholt hat, treten die beiden Kandidierenden mit den meisten Stimmen jetzt noch einmal in einer Stichwahl an. Das gleiche gilt für die Landratswahl im Kreis. Dort hatte im ersten Wahlgang am 14. September keiner der sechs Kandidierenden mehr als 50 Prozent der Stimmen geholt. Ebenso wie bei den Bürgermeisterwahlen in Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath und Leichlingen. Da aber der Landrat in allen Städten und Gemeinden des Kreises gewählt wird, findet an diesem Sonntag auch dort noch einmal eine Stichwahl statt, wo die Bürgermeisterposten bereits im ersten Wahlgang besetzt wurden, weil eine Bürgermeisterkandidatin oder ein Bürgermeisterkandidat gleich im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen holte.

Wie viele Stimmzettel gibt es am Sonntag?

In allen Städten und Gemeinden, wo noch eine Bürgermeisterstichwahl ansteht, erhalten die Wahlberechtigten zwei Stimmzettel – einen für die Bürgermeisterwahl und einen für die Landratswahl. Dort, wo die Bürgermeisterin beziehungsweise der Bürgermeister schon feststeht wie in Odenthal und Kürten, gibt es nur einen Stimmzettel – den für die Landratswahl. Die Stadt- und Gemeinderäte sowie der Kreistag wurden bereits im ersten Wahlgang gewählt, deshalb gibt es diesmal dafür – anders als am Sonntag vor zwei Wochen – keine Stimmzettel.

Wer darf bei der Bürgermeister- beziehungsweise der Landrats-Stichwahl wählen?

Wahlberechtigt ist wie bereits beim ersten Wahlgang der Kommunalwahl am 14. September, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung (bei mehreren Wohnungen seinen Hauptwohnsitz) hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wie viele Menschen in Rhein-Berg sind wahlberechtigt?

Laut Kreisverwaltung sind 228.615 Einwohner in den acht Städten und Gemeinden des Kreisgebiets wahlberechtigt. Zum Vergleich: Bei der Kommunalwahl im Jahr 2020 gab es 233.254 Wahlberechtigte im Kreisgebiet.

Wer tritt in den Stichwahlen im Rheinisch-Bergischen Kreis und seinen Kommunen an?

Um das Landratsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises treten in der Stichwahl CDU-Kandidat Arne von Boetticher und SPD-Kandidat Robert Gordon Winkels an (siehe auch Kandidaten-Doppelinterview auf Seite 32 dieser Ausgabe). In Bergisch Gladbach treten in der Bürgermeister-Stichwahl Alexander Felsch (Kandidat von CDU und FDP) sowie Marcel Kreutz (Kandidat von SPD und Grünen) an. In Rösrath kandidieren in der Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters Yannick Steinbach (Fors-Park, SPD) und Giselher Dick (ZLR, Grüne). In Overath stehen sich in der Stichwahl Michael Eyer (CDU) und Hans Schlömer (SPD) gegenüber.

Eine ausführliche Vorstellung der Kandidaten sowie die Doppel-Interviews mit den Stichwahl-Kandidaten sind hier zu finden:

Wie können Wahlberechtigte ihre Stimme am Stichwahl-Sonntag abgeben?

Von 8 bis 18 Uhr sind an diesem Sonntag, 28. September, die Wahllokale geöffnet. In welchem Wahllokal man wählen kann, steht auf der Wahlberechtigungskarte vermerkt, die alle Wahlberechtigten im Kreisgebiet im Vorfeld zugeschickt bekommen haben. Wer die Wahlberechtigungskarte nicht mehr hat – kein Problem: Zur Stimmabgabe reicht es, im Wahllokal (in der Regel dasselbe wie beim ersten Wahlgang) den Personalausweis vorzuzeigen. Wer bereits per Briefwahl seine Stimme für die Wahl abgegeben hat, kann wie berichtet am Sonntag nicht mehr wählen.

Was ist, wenn die Wahlunterlagen für die Briefwahl bis zu diesem Samstag nicht erhalten habe?

Nicht zugestellte Wahlunterlagen in Bergisch Gladbach können bis Samstag, 27. September, 12 Uhr, im Wahlbüro an der Scheidtbachstraße 23 reklamiert und neu ausgestellt werden; in Overath ist das Wahlamt an der Hauptstraße 25 zu demselben Zweck an diesem Samstag, 27. September, bis 12 Uhr geöffnet. Ebenso hat das Wahlbüro in Rösrath (Durchgang in der Bahnhofstraße 6) an diesem Samstag bis 12 Uhr geöffnet.