Ergebnisse und GrafikenSo hat Bornheim bei der Bundestagswahl 2021 gewählt

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Wahllokal_Symbol

Hinweisschild zum Wahllokal bei der Bundestagswahl 2017

Bornheim – Auf dieser Seite finden Sie Fakten zur Bundestagswahl am 26. September 2021 in Bornheim. Sie finden hier während und nach dem Wahlabend die Ergebnisse für die Stadt Bornheim. Bornheim gehört bei der Bundestagswahl 2021 zum Wahlkreis 98 – Rhein-Sieg-Kreis II. Alle abgegebenen Stimmen zählen also in das Ergebnis für den Wahlkreis 98. Informationen zum Gesamtergebnis auf Bundesebene finden Sie hier.

Wahlergebnis Bornheim

Hier finden Sie über den gesamten Wahlabend und danach die Wahlergebnisse aus Bornheim.

Ergebnis Erststimmen

Ergebnis Zweitstimmen

Informationen vor dem Wahltag

Hier können Sie in Bornheim wählen

In welchem Wahllokal Sie wählen können, können Sie hier nachsehen.

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Welche Partei kann ich im Rhein-Sieg-Kreis wählen? Wen kann ich in Bornheim direkt wählen?

Mit der Erststimme entscheiden Sie, wer den Wahlkreis im Bundestag direkt vertreten soll. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf der Seite zu Ihrem Wahlkreis, Wahlkreis 98 – Rhein-Sieg-Kreis II. Mit der Zweitstimme wählen sie eine Partei und bestimmen damit deren Bedeutung im Bundestag mit. In NRW stehen 27 Landeslisten auf dem Stimmzettel.

Wie wähle ich bei der Bundestagswahl in Bornheim?

Es gibt drei Möglichkeiten zu wählen: die Wahl am Wahltag im Wahllokal (Urnenwahl), die Briefwahl oder die Direktwahl bereits vor dem eigentlichen Wahltermin im Wahlamt.

Wie erfahre ich, ob ich wählen darf?

Sie dürfen wählen, wenn sie am Wahltag 18 Jahre alt sind, Deutsche oder Deutscher sind und mindestens seit dem 26. Juni in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post einige Wochen vor dem Wahltermin mit allen Informationen zur Stimmabgabe.

Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber eine erwartet haben, wenden Sie sich an das Wahlbüro unter 02222 945-444 oder per E-Mail. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht zwingend erforderlich. Personalausweis oder Identitätsausweis oder Reisepass müssen jedoch vorgelegt werden.

Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie wählen – per Vorlage des Ausweises in Ihrem Wahlbüro, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie dort eingetragen sind, können Sie sich ebenfalls an das Wahlamt unter unter 02222 945-444 oder per E-Mail

Wann kann ich im Wahllokal wählen?

Mit der Benachrichtigung können Sie in ihrem Wahllokal am Wahltag, dem 26. September 2021, zwischen 8 und 18 Uhr Ihre Stimme abgeben.

Briefwahl in Bornheim – So läuft es ab?

Ab sofort und noch bis 23. September besteht die Möglichkeit, die Unterlagen online anzufordern und per Briefwahl zu wählen. Alternativ können die Unterlagen vor Ort im Wahlbüro in Bornheim, im Ratssaal (905) des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, abgeholt werden.

Die Briefwahlunterlagen können im Wahlbüro auch per E-Mail beantragt werden.

In Ihren Wahlunterlagen ist ein Antrag auf Briefwahl enthalten, den Sie zurücksenden können. Es ist keine Begründung nötig, weshalb Sie per Brief wählen möchten. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen dann zugeschickt. Die Briefwahl endet am 24. September 2021 um 18 Uhr.

Wann ist das Wahlbüro in Bornheim geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind:

  • montags bis mittwochs von 7.30 bis 16 Uhr
  • donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr
  • freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr 
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