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Krankenhäuser und AmbulanzenKeine langen Wartezeiten bei Notfällen mehr

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Notaufnahme Symbol

Lange Wartezeiten in den Ambulanzen von Krankenhäusern sollen ab 2021 der Vergangenheit angehören. (Symbolbild)

  1. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte ab dem Jahr 2021 lange Wartezeiten bei Notfällen verhindern.
  2. In NRW gibt es schon verschiedene Ansätze für die gemeinsame Notfallversorgung von Ambulanzen von Krankenhäusern.
  3. Durch die Pläne sollen auf die Krankenkassen Mehrkosten zukommen.

Düsseldorf/Berlin – Lange Wartezeiten in den Ambulanzen von Krankenhäusern sollen ab 2021 der Vergangenheit angehören. Rettungsdienste, niedergelassene Mediziner und Kliniken sollen dazu verpflichtet werden, künftig eine Notfallversorgung aus einer Hand zu gewährleisten. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hervor, der unserer Redaktion vorliegt. In NRW gibt es mit den Portal-Praxen sowie Modellprojekten für eine gemeinsame Rettungsleitstelle in Köln und Ostwestfalen schon verschiedene Ansätze für die gemeinsame Notfallversorgung.

„Die Bürger müssen sich im Notfall darauf verlassen können, dass sie schnell und gut versorgt werden“, erklärte Spahn. „Deshalb wollen wir die Notfallambulanzen der Krankenhäuser, die Notärzte und die Bereitschaftsdienste der Ärzte besser verzahnen.“ Unnötige Warteschlangen im Krankenhaus passten nicht zu einem der besten Gesundheitssysteme der Welt, betonte Spahn.

Karl-Josef Laumann spricht sich für Idee aus

Im vergangenen Jahr hatte Spahn seine Pläne bereits den Ländern vorgestellt. Damals reagierte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) grundsätzlich positiv. Auch er sprach sich für eine bessere Koordinierung zwischen Kliniken und Praxisärzten aus.

Als grundsätzliches Problem bundesweit gilt, dass zu viele Patienten auch mit weniger schwerwiegenden Erkrankungen die Rettungsstellen aufsuchen, wohingegen die Praxis-Mediziner während ihrer Notfall-Bereitschaftszeiten oft nicht ausgelastet sind. Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall-Medizin reicht für etwa jeden zweiten Patienten eine ambulante Versorgung aus.

Notfallleitsystem soll über Versorgung entscheiden

Nach den Plänen von Spahn sollen die beiden bisher bekannten Notrufnummern 112 und 116117 als Gemeinsames Notfallleitsystem (GNL) erhalten bleiben. Das GNL soll nach einheitlichen Vorgaben und professionell gesteuert Hilfe vermitteln und entscheiden, ob eine Notfallversorgung vor Ort, eine Rettungsfahrt, eine telemedizinische Behandlung oder ein Hausbesuch durch einen ärztlichen Bereitschaftsdienst notwendig sind.

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„Dies setzt eine integrierte Notfallversorgung voraus, die durch eine verbindliche Kooperation aller handelnden Akteure des Rettungsdienstes und der ambulanten und stationären Notfallversorgung zu erreichen ist und durch eine digitale Vernetzung begleitet sein muss“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Integierte Notfallzentren für Krankenhäuser

Zugleich sollen an den Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren entstehen, die von Kassenärzten und Kliniken gemeinsam betrieben werden sollen - ähnlich den Portal-Praxen, die derzeit in NRW schon aufgebaut werden. In NRW können die Zentren also an den Kliniken mit Portal-Praxen entstehen. Die Zentren sollen für Patienten erste Anlaufstelle werden, so wie es heute die Klinik-Ambulanzen sind, und eine Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs liefern und veranlassen. Sowohl GNL wie auch die Notfallzentren sollen sieben Tage pro Woche 24 Stunden am Tag erreichbar sein.

Auf die Krankenkassen werden Mehrkosten zukommen, die der Gesetzentwurf nicht beziffert. Die Notfallzentren sollen außerhalb der bisherigen Budgets der Kassenärzte finanziert werden. Die Notfallrettung per Krankenwagen, die bislang in der hoheitlichen und finanziellen Verantwortung der Länder lag, soll künftig zum Teil Leistung der Krankenkassen werden.