Gesamtschule in Bad HonnefSchüler demonstrieren für den Erhalt ihres Sportplatzes

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Mit Plakaten demonstrierten Schülerinnen und Schüler für den Erhalt ihres Sportplatzes an der Gesamtschule.

Bad Honnef – Auf einer kleinen Demonstration haben Schülerinnen und Schüler der Erzbischöflichen Gesamtschule St. Josef am Mittwochabend den Erhalt des Sportplatzes an ihrer Schule gefordert. „Unser Sportplatz muss bleiben“, „Rettet den Sportplatz“ und „St. Josef – Der Sportplatz soll bleiben“ hieß es unter anderem auf Plakaten.

Anlass für die Aktion war eine Sitzung des Ausschusses für Stadt- und Quartiersentwicklung, in der eine Mitteilung zur geplanten Bebauung des Sportplatzes mit Wohnhäusern durch das Kölner Erzbistum auf der Tagesordnung stand. „Man drängelt sich und es ist voll“, sagten Schülerinnen während einer kurzen Sitzungsunterbrechung über das Platzangebot auf ihrem Schulgelände.

Der auf dem Areal der Schule liegende Sportplatz an der Königin-Sophie-Straße sei ihnen wichtig in den Pausen und während der Freizeit; sie wollten dort Spaß haben und Sport machen oder im Sommer einfach dort sitzen.

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Soll bebaut werden: Der Sportplatz der Gesamtschule St. Josef (im Hintergrund die Villen an der Königin-Sophie-Straße). (Archivfoto)

Fabiano Pinto, Fachbereichsleiter Städtebau bei der Stadt Bad Honnef, mühte sich, den Schülern das hoch komplizierte Bauplanungsrecht näher zu bringen. Sein Haupttenor: Der Ausschuss fälle an diesem Abend keine Entscheidung über eine Bebauung des Sportplatzes. Und die Stadt könne den Eigentümer nicht zwingen, einen Sportplatz zu betreiben.

Abriss des Sportplatzes im August 2022 geplant

Denn in der Novembersitzung hatten Vertreter des Erzbistums klar gesagt: „Der Sportplatz wird nächstes Jahr im August abgerissen“, weil er sanierungsbedürftig sei und nicht mehr gebraucht würde. Die im Zuge des 30 Millionen Euro teuren Neubaus der Gesamtschule St. Josef – das Schulgebäude selbst ist seit Herbst 2020 in Betrieb, die Dreifachturnhalle ist zurzeit im Bau – entstehenden Sportflächen und das Außengelände böten deutlich mehr Platz als das bisherige Areal. Und in der Novembersitzung wurden durch die Bistumsvertreter erste Entwürfe mit drei L-förmigen Gebäuden präsentiert, die insgesamt rund 36 Wohnungen bieten sollen, die ausdrücklich für Normalverdiener und Familien gedacht seien.

Ratsmitglieder schreiben Offenen Brief

Die Kritik

Im Vorfeld der Sitzung hatten Kerstin Salchow (SPD-Ratsmitglied) und Guido Mädje (sachkundiger Bürger) einen offenen Brief an den Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki veröffentlicht, in dem sie die geplante Bebauung des Sportplatzes kritisierten, weil den Kindern und Jugendlichen künftig „ein wichtiger Bewegungsraum fehlen wird“, und in dem sie unter anderem fragten: „Wurden eigentlich seitens des Schulträgers auch die Betroffenen gefragt, was sie von dieser Entscheidung halten?“ Nach Kenntnis der Autoren sei der Beschluss, dass das Sportplatz-Areal nicht mehr benötigt werde, „bedauerlicherweise (...) ohne eine ordentliche Rückkoppelung mit den schulischen Gremien“ gefallen.

Das sagt das Bistum

Eine Sprecherin des Kölner Erzbistums erklärte dagegen auf Anfrage der Redaktion, die Gremien seien „schon seit dem Abschluss des Kooperationsvertrags im Jahr 2015, der die Umwandlung der Realschule in eine Gesamtschule vorsah, immer wieder in unterschiedlichen Punkten mit einbezogen worden. So wurden die Baupläne in der Schulkonferenz, in der Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter sitzen, sowie in der Lehrerkonferenz vorgestellt.“ Dabei sei immer transparent gemacht worden, dass für den Schulsport die Turnhalle und ein neues Multi-Funktionssportfeld vorgesehen seien und dass der Sportplatz künftig für die schulische Nutzung nicht mehr benötigt werde, so die Pressesprecherin. (csc)

Am Mittwoch erneuerten auf der einen Seite SPD und Grüne ihre Kritik an der geplanten Bebauung, auf der anderen Seite verwiesen CDU und Bürgerblock auf den dringend benötigten Wohnraum für Familien.

Aus bauordnungsrechtlicher Sicht gab es eine neue Erkenntnis: Auch ohne Bebauungsplan, dessen Aufstellung 2017 beschlossen worden ist, wären die Wohnbaupläne des Erzbistums laut Fabiano Pinto nach Paragraf 34 Baugesetzbuch in Ordnung, weil sie sich wie im Gesetz gefordert „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung (...)“ einfügen. Es gebe noch keinen Bauantrag und keinen Antrag auf Bauvorbescheid, sagte Pinto. „Aber es gibt einen Rechtsanspruch auf Genehmigung.“

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Bei dem kurzen Protest auf dem Rathausplatz war die Polizei anwesend. Sie konnte aber nach Angaben eines Sprechers in der Aktion keinen Versammlungscharakter erkennen und auch keinen Verstoß gegen die Corona-Regeln feststellen.

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