Rhein-Berg – Kann man als Stadtratsmitglied zum Beispiel in Bergisch Gladbach oder Overath reich werden? Man kann, aber man sollte einen guten Job haben. Als Hauptberuf, versteht sich, denn bis auf ganz wenige Ausnahmen sind alle Kommunalpolitiker in Rhein-Berg Ehrenamtler, die keinen regelrechten Lohn für ihre Tätigkeit bekommen.
Jetzt, wenige Tage nach der Kommunalwahl, stellt sich die Frage, was die frisch gewählten Damen und Herren eigentlich so verdienen. Im Unterschied zu Abgeordneten des Bundes- oder Landtages können Ratsmitglieder ihre Entlohnung nicht selbst beschließen. Geregelt werden die jeweiligen Summen in einer „Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse“ des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Wort „Entschädigung“ sagt schon, wohin die Reise geht: Die gezahlten Gelder sollen den Aufwand abfedern, den die Mandatsträger durch ihre Tätigkeit haben. Denn meist tagen sie in ihrer Freizeit.
Grundsätzlich wird nicht stundenweise abgerechnet, sondern eine Pauschale überwiesen. Die Höhe richtet sich nach der Größe einer Kommune. Ratsmitglieder in Gemeinden bis 20 000 Einwohner erhalten (alle Summen gerundet) 189 Euro pro Monat, von 20 001 bis 50 000 Einwohner gibt es 259 Euro und von 50 001 bis 150 000 Einwohner 345 Euro.
1206 Euro für Vize-Landrat
Die Räte haben allerdings auch noch eine alternative Möglichkeit. Sie können sich mit einer etwas niedrigeren Pauschale zuzüglich eines Sitzungsgelds von rund 18 Euro pro Sitzung abfinden. Das ist in Rhein-Berg je nach Kommune verschieden. Der Kreistag zum Beispiel hat die höhere Gesamtpauschale von 402 Euro verworfen und sich auf die reduzierte Pauschale von 347 Euro zuzüglich Sitzungsgeld geeinigt. Dabei ist es unerheblich, wie lange so eine Sitzung dauert. Fahrtkosten werden erstattet.
Richtig gutes Geld gibt es erst für Kommunalpolitiker, die eine herausgehobene Funktion haben. Holger Müller, der Fraktionsvorsitzende der CDU im Kreistag, bezieht neben seinen Landtagsdiäten für seine Kreistagstätigkeit den dreifachen Satz der Gesamtpauschale von 402 Euro – also rund 1206 Euro im Monat. In Fraktionen mit weniger als zehn Mitgliedern gibt es reduzierte Pauschalen für den Fraktionsvorsitz (804 Euro).
Ähnlich verhält es sich mit den stellvertretenden Landräten. Der erste Stellvertreter – Uli Heimann (CDU) soll dies wie berichtet werden – bekommt ebenfalls 1206 Euro, die weiteren drei Stellvertreter (jeweils einer von SPD, FDP und Grünen) sind mit je 603 Euro dabei. Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Bürgermeister in den Städten und Gemeinden erhalten ebenfalls das Drei- beziehungsweise Anderthalbfache der Pauschale für einfache Ratsmitglieder.
Wirklich gut leben von ihrer Tätigkeit können nur die hauptamtlichen Wahlbeamten. Dies sind der Landrat, der Kreisdirektor, die Bürgermeister und die Beigeordneten. Landrat Hermann-Josef Tebroke zum Beispiel wird nach der Besoldungsgruppe B 7 bezahlt. Das sind als Grundgehalt rund 8450 Euro im Monat. Bergisch Gladbachs Bürgermeister Lutz Urbach bekommt B 8 (8883 Euro). Kreisdirektor Erik Werdel und den Bürgermeistern von Kleinstädten wie Rösrath und Overath werden monatlich 7153 Euro (B 4) überwiesen. Wie bei Beamten üblich, erhöhen sich diese Zahlungen noch durch weitere Zulagen wie Aufwandsentschädigung und Familienpauschalen. (EB)