Kirchenrechtler Schüller
Kölner Urteil zum Missbrauch „anmaßend und skandalös“
Kein Schadenersatz für die Missbrauchsbetroffene Melanie F.: Nach Auffassung des Gerichts haftet das Erzbistum Köln nicht für Taten, die ihr Pflegevater an ihr begangen hatte - auch wenn dieser katholischer Priester war. Die Rundschau hat Kirchenrechtler Thomas Schüller um eine Bewertung gebeten.











